Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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getheilten Meßstabes (Abstichstabes) gemessen wird, unter den nachstehenden Bestimmungen 
zur Aichung und Stempelung zugelassen. 
§ 2. 
Material, Gestalt und sonstige Beschaffenheit. 
Diese Milchgefäße müssen in cylindrischer oder schwach conischer Gestalt (oben weiter) 
aus Holz oder aus verzinutem Blech, mit einem Raumgehalt von mindestens 15 Liter 
hergestellt sein. 
Bei den kreisrunden Gefäßen darf die größte Weite, bei den ovalen das arithmetische 
Mittel aus beiden Achsen, an der weitesten Stelle des Füllraumes gemessen, 50 cm nicht 
übersteigen. 
Die Gefäße müssen bezüglich ihres Baues, ihrer Haltbarkeit und ihrer sonstigen Be- 
schaffenheit untadelhaft sein. Namentlich ist der Boden in einer ebenen Fläche her- 
zustellen und bei Gesäßen aus Blech durch eine außen angebrachte Verkrenzung oder durch 
zwei parallel laufende Stege zu verstärken. Die untere Randfläche soll so beschaffen sein, 
daß das Gefäß auf einer ebenen Grundlage fest und waagrecht ausgestellt werden kann. 
Seitliche Ausgußröhren nach Art der Gießkannen sind nicht zulässig. 
Der Sollgehalt der Milchgefäße aus Blech wird durch drei gleichmäßig auf den Um- 
sang vertheilte Stifte begrenzt, deren Enden nach unten zugeschärft sein sollen. Für die 
Begrenzung des Sollgehaltes ist der untere Nand dieser Stifte maßgebend. 
Bei den Gefäßen aus Holz wird die Begrenzung des Sollgehaltes durch die Mittel- 
punkte von drei Nagelköpfen hergestellt. Die verzinnten Nägel sind inwendig in die Ge- 
fäße derart einzuschlagen, daß sie ohne sichtbare Verletzung der letzteren nicht entfernt 
werden können. 
Die Stifte beziehungsweise die Nägel sollen mindestens 5 cm vom oberen Rande 
des Gefäßes abstehen. 
§ 3. 
Abstichstäbe. 
Zur Ermittlung des Inhaltes eines nur zum Theil gefüllten Gefäßes darf ein geaichter, 
nach Liter abgetheilter Abstichstab in der Weise verwendet werden, daß derselbe in die 
Mitte des Gefäßes senkrecht eingetancht und aus dessen Benetzung die Höhe des Standes 
der Milch im Gefäße erkannt wird. 
Diese Abstichstäbe haben den solgenden Anforderungen zu entsprechen: 
Der Stab, welcher vollkommen gerade sein muß, ist aus trockenem, hartem Holze, 
jedoch nicht aus Buchenholz, von rechteckigem Querschnitt in den Dimensionen von 26im /13mm 
herzustellen. Seine untere Stirufläche wird durch eine Holzschraube mit breitem, versenktem
	        
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