Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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ch. und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
i 1. 
München, den 6. Juni 1893. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 1. Juni 1893, die Errichtung von Waffen-Prüfungs-Anstalten für das Nönggreich Bayern 
belressend. — Ordens- Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
— Auszug aus der Adelsmatrikel des önigreiches. 
Nr. 9862. 
Bekanntmachung, die Errichtung von Waffen-Prüfungs-Anstalten für das Königreich 
Bayern betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Im Namen Feiner Mazjestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben inhaltlich Allerhöchster Entschließung vom 17. ds. allergnädigst zu genehmigen geruht, daß 
in Gemäßheit des Reichs-Gesetzes vom 19. Mai 1891, betreffend die Prüfung der Läufe 
und Verschlüsse der Handfeuerwaffen, Waffenprüfungs-Anstalten im Anschlusse an k. Artillerie= 
depots und die k. Gewehrfabrik errichtet werden. 
Im Vollzuge der vorstehenden Allerhöchsten Entschließung wird das Nachstehende 
bestimmt: 
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