224
D. Beschut nach Veränderungen.
16. Wie bei B oder C.
Für den zweiten Beschuß (B) hat der Einsender die Patronenhülsen zu jedem Lauf
unentgeltlich zu liefern; die Waffen-Prüfungsanstalt ist indessen berechtigt, die Patronen-
hülsen selbst zu liefern und hierfür den Selbstkostenpreis, auf volle Pfennig nach oben ab-
gerundet, mit in Rechnung zu stellen.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich unter'n 27. Mai ds. Js. aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem apostolischen
Nuntius Monsignore Anton Agliardi, Erz-
bischof von Caesarea, das Großkrenz des Ver-
dienst-Ordens der bayerischen Krone und dem
Sekretär der Nuntiatur, Monsignore Karl
Montagninidi Mirabello, den Verdienst-
Orden vom hl. Michael III. Klasse zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Leiner Majestät deg fönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 25. Mai ds. Is. dem k. Hofrathe
Karl Stehle in München für das ihm von
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge
von Hessen und bei Rhein verliehene Ritter-
kreuz I. Klasse des großherzoglich hessischen
Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, und
unter'm 29. Mai ds. Is. dem k. Kämmerer
Anton Freiherrn von Cetto, Staatsrathe im
a. o. D., außerordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister beim pästlichen
Stuhle in Rom, für das ihm von Seiner
Heiligkeit dem Papste verliehene Großkreuz
des päpstlichen St. Gregorius-Ordens
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.
Auszug aus der Adels-Matrikel des
Königreiches.
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt:
unter'm 8. Mai ds. Is. der Gutsbesitzer
Eduard James Haniel von Haimhausen
in Haimhausen in erblicher Weise bei der Adels-
Klasse Lit. H, Fol. 118, Act.Num. 6310l.
Notiz.
Beigegeben:
Beilage ! zum Anhange des Gesetz und Verordunngsblattes vom Jahre 1893, cuthallend ein Er-
leuniniß dee Gerichlshofes für Kompetenz-Konflikte vom 16. Mai 1893.