Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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etzund Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
I# 21. 
München, den 26. Juni 1893. 
  
JInh 14"n 
Belaunimachung vom 18. Juni 1893, die Anwendung des Neichsstempelgesetzes betreffend. — Bekanni- 
machung vom 22. Juni 1893, die zur Ausstellung von Zeugnissen über dic wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten betreffend. Ordens-Verleihung. 
Jr. 10841. 
Bekanntmachung, die Anwendung des Reichsstempelgesetzes betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen. 
Die in der Nummer 23 des Central-Blattes für das Deutsche Reich vom 9. Juni 1893 
auf Seite 167 veröffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juni 1893, be- 
treffend Waaren, für welche an inländischen Börsen Terminpreise notirt werden, wird nach- 
stehend im Abdrucke zur gleichmäßigen Wahrnehmung bekannt gegeben. 
München, den 18. Juni 1893. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Schneider. 
43.