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etzund Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
I# 21.
München, den 26. Juni 1893.
JInh 14"n
Belaunimachung vom 18. Juni 1893, die Anwendung des Neichsstempelgesetzes betreffend. — Bekanni-
machung vom 22. Juni 1893, die zur Ausstellung von Zeugnissen über dic wissenschaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten betreffend. Ordens-Verleihung.
Jr. 10841.
Bekanntmachung, die Anwendung des Reichsstempelgesetzes betreffend.
K. Staatsministerium der Finanzen.
Die in der Nummer 23 des Central-Blattes für das Deutsche Reich vom 9. Juni 1893
auf Seite 167 veröffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juni 1893, be-
treffend Waaren, für welche an inländischen Börsen Terminpreise notirt werden, wird nach-
stehend im Abdrucke zur gleichmäßigen Wahrnehmung bekannt gegeben.
München, den 18. Juni 1893.
Dr. Frhr. v. Riedel.
Der Generalsekretär:
Ministerialrath v. Schneider.
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