Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Abdruck. 
Nach der auf Grund der Ziffer 9 der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz, be- 
treffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben (Central-Blatt für 1885 S. 417) von dem 
Senat der freien und Hansestadt Hamburg getroffenen Feststellung werden an der Börse 
zu Hamburg seit dem 1. Juli v. J. Terminpreise notirt für nordamerikanische Baumwolle 
Basis middling, nichts unter low migdedling. 
Berlin, den 7. Juni 1893. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
JNr. 11392. 
Bekauntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und f. Kriegsministerinm. 
Im Hinblicke auf § 90,3 der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 
19. Jannar 1889 folgt Abdruck des einschlägigen Gesammtverzeichnisses der Lehranstalten, 
welches als Anhang zu Nr. 23 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom 9. I. Mts. 
veröffentlicht wurde. 
München, den 22. Juni 1893. 
Erhr. v. Feilitzsch. v. Vogl, 
Generalmajor. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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