1.
VII. Großherzogthum Sachsen.
Jena: Lehr- * Ahrrhehungse. Anstalt von Ernst
sc iehung Änstalt des Dr. Heinrich Stoy.
VIII. Herzogthum Brannschweig.
Braunschweig: # Privat-Lehranstalt des Ior. Her-
mann Jahn (früher 10r. Günther),
Seesen a. Harz: #Jakobson-Schule unter Leitung
des IOr. Emil Philippson,
Wolfenbüttel: # Samson-Schule unter Leitung des
Dr. Ludwig Tachau.
IX. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Pößneck: #Höhere Bürgerschule unter Leitung des
Direklors Straubel.)
X. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Gumperda bei Kahla: #Lateinlose Abtheilung der
Lehr= und Erziehungs. Anstalt des
Dr. Siegfried Schaffner.
XI. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha.
Gotha: 1Höhere Handelsschule der kaufmännischen
Innungshalle unter Leitung des
I0r. Paul Regel (früher 10r. Ludwig
Goldschmidt).
XlII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Keilhau: 1#Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes
Barop.
251
XIII. Fürsteuthum Neuß jüngerer Linie.
Gera: #Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule
(Handels-Akademie) unter Leitung
von Friedrich Claußen.
XIV. Freie und Hansestadt Lübeck.
Lübeck: #Privat-Realschule des lD#r. G. A. Rei-
mann (früher von Großheim).
XV. Freie Hansestadt Bremen.
Bremen: 1Privat-Realschule von C. W. Debbe.
XVI. Freic und Hansestadt Hamburg.
Hamburg: 1Schule des Ipr. T. A. Bieber,
#Schule der Gebrüder F. und W.
Glitza,
Schule des Dr. A. Wichard Lange,
1Schule von F. L. Nirrnheim,
. Schule des Dr. Th. Wahnschaff,
1Realschule der reformirten Gemeinde
unter Leilung des Dr. P.Neinmüller,
Realschule der Talmud-Tora unter
Leitung des 1r. Joseph Goldschmidt,
Hornbei Hamburg: Das unter Leitung des Direktors
J. Wichern und des Pastors a. D.
A.Nöhricht stehende Paulinum, Pen-
sionat des Nauhen Hauses. (Pro-
gymnasiale und ##Real-Abtheilung
(Realschule).)
D. Tehranstalten, für welche besondere Bedingungen festgestellt snd.
Königreich Sachsen.
Chemnitz: Höhere Gewerbeschule.)
Berlin, den 31. Mai 1893.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
) Mit rückwirkender Kraft bie zum Östertermin 1892.
) An der progymnasialen Abtheilung wird die zum einjährig freiwilligen Militärdienst besähigende
Prüfung ockeit nach Zurücklegung des Lehrgangs der lintersekunda abgehalten
5 Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler
Diese
esahigunsso#eng is ertheilen,. welche den ersten
(11/jährigen) und zweilen (ljährigen) Kurfus der Anstalt durchgrmacht und in einer von cinem Regierungs=
Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie sich das
Lehrpensum genügend angceignet haben.