Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

1. 
VII. Großherzogthum Sachsen. 
Jena: Lehr- * Ahrrhehungse. Anstalt von Ernst 
sc iehung Änstalt des Dr. Heinrich Stoy. 
VIII. Herzogthum Brannschweig. 
Braunschweig: # Privat-Lehranstalt des Ior. Her- 
mann Jahn (früher 10r. Günther), 
Seesen a. Harz: #Jakobson-Schule unter Leitung 
des IOr. Emil Philippson, 
Wolfenbüttel: # Samson-Schule unter Leitung des 
Dr. Ludwig Tachau. 
IX. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Pößneck: #Höhere Bürgerschule unter Leitung des 
Direklors Straubel.) 
X. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Gumperda bei Kahla: #Lateinlose Abtheilung der 
Lehr= und Erziehungs. Anstalt des 
Dr. Siegfried Schaffner. 
XI. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Gotha: 1Höhere Handelsschule der kaufmännischen 
Innungshalle unter Leitung des 
I0r. Paul Regel (früher 10r. Ludwig 
Goldschmidt). 
XlII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Keilhau: 1#Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes 
Barop. 
  
  
  
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XIII. Fürsteuthum Neuß jüngerer Linie. 
Gera: #Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule 
(Handels-Akademie) unter Leitung 
von Friedrich Claußen. 
XIV. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Lübeck: #Privat-Realschule des lD#r. G. A. Rei- 
mann (früher von Großheim). 
XV. Freie Hansestadt Bremen. 
Bremen: 1Privat-Realschule von C. W. Debbe. 
XVI. Freic und Hansestadt Hamburg. 
Hamburg: 1Schule des Ipr. T. A. Bieber, 
#Schule der Gebrüder F. und W. 
Glitza, 
Schule des Dr. A. Wichard Lange, 
1Schule von F. L. Nirrnheim, 
. Schule des Dr. Th. Wahnschaff, 
1Realschule der reformirten Gemeinde 
unter Leilung des Dr. P.Neinmüller, 
Realschule der Talmud-Tora unter 
Leitung des 1r. Joseph Goldschmidt, 
Hornbei Hamburg: Das unter Leitung des Direktors 
J. Wichern und des Pastors a. D. 
A.Nöhricht stehende Paulinum, Pen- 
sionat des Nauhen Hauses. (Pro- 
gymnasiale und ##Real-Abtheilung 
(Realschule).) 
D. Tehranstalten, für welche besondere Bedingungen festgestellt snd. 
Königreich Sachsen. 
Chemnitz: Höhere Gewerbeschule.) 
Berlin, den 31. Mai 1893. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
) Mit rückwirkender Kraft bie zum Östertermin 1892. 
) An der progymnasialen Abtheilung wird die zum einjährig freiwilligen Militärdienst besähigende 
Prüfung ockeit nach Zurücklegung des Lehrgangs der lintersekunda abgehalten 
5 Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler 
Diese 
esahigunsso#eng is ertheilen,. welche den ersten 
(11/jährigen) und zweilen (ljährigen) Kurfus der Anstalt durchgrmacht und in einer von cinem Regierungs= 
Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie sich das 
Lehrpensum genügend angceignet haben.
	        
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