Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Bekanntmachung. 
Gemäß § 56 Abs. 5 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts= und Alters- 
versicherung vom 22. Juni 1889, wird bekannt gegeben, daß durch höchste Entschließung 
des k. Staatsministeriums des IJnnern vom 28. April l. Is. mit Wirkung vom 16. Mai l. Is. 
ab der k. Regierungsrath Max Pfeiffer von der Führung der Geschäfte des Vorstandes 
der Versicherungsanstalt für die Pfalz entbunden und bestimmt wurde, daß diese Geschäfte 
durch den k. Regierungsrath Friedrich Gresbeck wahrzunehmen sind. 
Als dessen Stellvertreter wurde durch höchste Entschließung obengenannten k. Staats- 
ministeriums vom 26. v. Mts. an Stelle des an die k. Regierung von Oberbayern ver- 
setzten k. Regierungsrathes Heinrich Jahn vom 1.I. Mts. ab der k. Regierungsrath Daniel 
Conrad aufzgestellt. 
Speyer, den 3. Juli 1893. 
Der Vorstand der Versicherungsanstalt für die Dfalz. 
Gresbeck, 
k. Regierungsrath, Vorsitzender. 
  
Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 4. Mai ds. Is aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. spanischen 
Kammerherrn und Chef der Hofverwaltung 
Ihrer Königlichen Hoheit der Insantin Donna 
Maria de Borbon, Don Ricardo Redondo 
in Madrid, den Verdienstorden vom heiligen 
Michael I. Klasse zu vorleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Rnmen Seinern Muajestüt des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit— 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 22. Juni ds. Js. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Kämmerer 
Karl Grafen von Moy, Legationssekretär 
bei der k. Gesandtschaft in St. Petersburg, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Majestät dem Könige 
von Italien verliehenen Commandeurkrenzes 
des Ordens der Italienischen Krone zu er- 
theilen. 
Verleihung des erblichen Adels. 
Im Namen Seiner [njestät des Künigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 22. Juni ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Univer- 
sitätsprofessor und Gutsbesitzer Dr. Heinrich 
Ritter von Ranke in München den erblichen 
Adel des Königreiches mit dem Prädikate „von“ 
unter Vorbehalt des von ihm bereits erworbenen 
persönlichen Rechtes auf den höheren Adels- 
grad („Ritter") zu verleihen.
	        
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