Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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öffentlichen Ausschreibung aufzufordern, sich rechtzeitig in der Haupt= und Residenzstadt 
einzufinden. 
Ort und Stunde der Eröffnung, sowie die Formen, unter welchen dieselbe stattfindet, 
werden bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. 
Hohenschwangan, den 2. September 1893. 
Luitpold, 
Prinz von Gayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Frhr. v. Crailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Leonrod. Dr. v. Müller. Frhr. v. Asch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
an dessen Statt: 
Oberregierungsrath Rasp. 
  
Bekanntmachung, die Ernennung des ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräthe betreffend. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern 
Verweser, haben Sich unter'm 2. September ds. Is. allergnädigst bewogen gefunden, in 
Rücksicht auf Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1852, die Ernennung des ersten Präsidenten 
der Kammer der Reichsräthe betreffend, den erblichen Reichsrath Ludwig Grafen von und 
zu Lerchen feld auf Köfering und Schönberg für die Dauer des auf den 28. Sep- 
tember ds. Is. einberufenen Landtages als ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräthe 
zu ernennen.
	        
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