Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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und dessen männliche Descendenz und dieser nachgängig Ludwig Freiherr von und zu 
Guttenberg und seine männliche Nachkommenschaft einzutreten hat. 
Der Eintritt in einen geistlichen Orden zieht nach abgelegtem Klostergelübde den 
Verlust des Fideikommißbesitzes und der Suceessionsfähigkeit nach sich und gilt zugleich als 
definitiver Verzicht auf alle Apanagen und sonstigen Rechte. 
II. 
Für den Fall des Aussterbens des Mannesstammes der Freiherrn von und zu 
Guttenberg wird bestimmt: 
1. Das Fideikommiß reduzirt sich auf den sub. § 1 Nr. I Ziff. 1 mit 7 aufgeführten 
Grundbesitz sammt den dazu gehörigen Patronatsrechten und Lasten in Guttenberg und 
Grafengehaig und der betreffenden Fischerei-Rechten, sodann auf diejenigen Objekte, welche 
unter der ausdrücklichen Erklärung, daß sie sich mit dem Stammschlosse Guttenberg ver- 
erben sollen, im Laufe der Zeit dem Fideikommisse etwa noch einverleibt werden, während 
alle übrigen Immobilien und Rechte sowie das an Mobilien, Kapitalien u. s. w. vorhandene 
bewegliche Vermögen einschlüssig des nach § 2 lit. c angesammelten Kapitalstockes aus dem 
Fideikommißverbande ausscheiden. 
2. Zur Suoceession in das reduzirte Fideikommiß sollen unter Ausschluß der weiblichen 
Descendenz des Stifters dessen Agnaten gelangen und es werden hiezu gemäß § 3 Ziff. II 
der das Familienfideikommiß der Freiherrn von Guttenberg-Steinenhausen betreffenden 
Bestätigungs-Urkunde vom 9. Februar 1888 (Ges. u. V.-O. Blatt vom Jahre 1888 
Seite 140) — nachdem der k. Oberstlieutenant a. D. Freiherr Philipp Adalbert von 
Guttenberg-Steinenhausen in Bamberg laut Erklärung vom 9. Juli 1893 auf die 
Berufung zur Nachfolge Verzicht geleistet hat — der k. Major a. D. Freiherr Hermann 
Amand Paul Felix von Guttenberg-Steinenhausen in Kirchlauter, der k. Second- 
lieutenant a. D. Freiherr Gustav Friedrich Karl von Guttenberg in München, der 
k. b. Major a. D. Freiherr Erhard Wilhelm Christian Rudolph von Guttenberg in 
Bamberg, der k. Hauptmann und Batteriechef im 4. Feldartillerie-Regimente Freiherr 
Ottmar Franz Karl von Guttenberg zu Augsburg, der k. Premierlieutenant Freiherr 
Albert Guido Ottmar von Guttenberg in München, der k. Premierlieutenant Freiherr 
Christoph Franz Nudolf Wilhelm von Guttenberg in Würzburg, der k. Bahnadjunkt 
Freiherr Arthur Karl Moriz Maria von Guttenberg in München und der k. Ober- 
expeditor Wilhelm von Guttenberg in Landau a. J. für sich und ihre legitime männliche 
Descendenz in agnatisch — linealischer Erstgeburtsfolge berufen. 
3.Die weiblichen Descendenten des letzten Freiherrn von und zu Guttenberg, in 
Ermanglung solcher dessen Schwestern und deren Descendenz — alle übrigen weiblichen
	        
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