Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

.K 44. 351 
  
Angabe Bezeichnung 
bei den für „Militär- der Sehördet, an welche 
» amwärter nicht aus die Bewerbungen zu 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten sichten sind, wenn es nicht Bemerkungen. 
Stellen, in welchem die Behörde selbst ist, bei 
limfange dieselben welcher die Anstellung 
vorbehallen sind. gewünscht wird. 
  
  
  
  
Ebendaselbst ist unter Nr. 8 „Kreis= und Steuerkassen“ hinzuzusetzen: 
Steuererheber und Vollziehungsbeamte 
in den Städten Hannover und Linden. — — 
Die Nr 10 „Allgemeine Wittwen-Verpflegungsanstalt zu Berlin“ — Gesammtoerzeichniß bezw. vierter Nachtrag 
zu demselben, Central-Blatt S. 221 von 1887 und S. 232 von 1891 — ist zu streichen. 
IV. MKlinisterium der üffentlichen Arbriten. 
Unter Nr. 1 „Eisenbahnverwaltung“ — Gesammtverzeichniß, Central-Blatt S. 222 von 1887, vierter Nachtrag, 
Central-Blatt S. 232 von 1891 — ist für den Abschnilt „Zugführer, Packmeister, Schaffner, Bremser“ zu setzen: 
Zugführer, Packmeister, Schaffner, 
Bremser lausschließlich der Stellen 
für Wagenwärter), — wie bisher. 
VII. Minislerium des Innern. 
Unter Nr. 2 „Polizei-Präsidium zu Berlin und Polizei-Direktion zu Charlottenburg“ — Gesammtverzeichniß, 
Central-Blatt S. 225 von 1887 — ist hinzuzusetzen: 
Obertelegraphisten, Telegraphisten, Leit- 
ungsrevisoren und Hülfstelegraphisten 
bei der Central-Telegraphen-Station 
des Poligei-Präsidiums zu Berlin. — Polizei- Prsident zu 
Berlin. 
X. rirgoministerium. 
Unter Nr. 1 „Verwaltung des Zeughauses zu Berlin“ — Gesammtverzeichniß, Central-Blatt S. 228 von 1887 — 
ist anstatt „Zeugwart“ zu setzen: 
Zeugwart. 1 – 1 — 
1I1. Königreich Bayern.) 
*) Die bezüglichen Nachträge im Geschästebereiche des I. Staalemmmisteriums des k. Hmmiss und des Aeußern und dre 
" vsheninditniin sind durch die Cutschliehungen vom 27. Ollober v. J. und 25. Januar l. (Ges., und Verordn.-Vlatt 
720 und bezm. S. 19) bereils perösfentlicht worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.