Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Anlage zu 8 1 Ziff. 3. Gebührenfrei! 
Nr. des Tagebuches. Eintrittstation. 
Erlaubnißschein. 
X. 
Ich bestätige dem 
von daß am hiesigen Eintrittsorte 
den nachbezeichneten Viehstücken: 
Stiere 
...... Ochsen 
...... Kühe 
...... Jungrinder im Alter bis zu 2½ Jahren 
..... Kälber unter 6 Wochen 
...... Schweine 
...... Spanferkel1mter10Kilogranun 
...... Schafvieh 
...... Lämmer 
abgegangen von .. . . bestimmt nach 
nach vorhergegangener Untersuchung der Thiere und Prüfung der vorgeschriebenen Zeugnisse 
vorbehaltlich der zollamtlichen Eintrittsbehandlung der Uebertritt über die Grenze nach 
Bayern gestattet wurde. 
., dn I 
Der Lontrolthierarzt 
(Siegel.) (Unterschrist.)