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eseh-und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
W ).
München, den 31. Januar 1893.
Inhalt:
Arkannimulhung nam 30. Jannar 1893, Maßregein gegen Rienseuchen bekreffend. Bekanntmuchung vom
25. Jannar 159,;, Abänderung m dem Verzeichmise der den Millläranwärtern im banerischen Stagtodienste
vorbehaltenen Siellen betreffend. Auszug aus der Adels Matriket des Nönigreiches.
JNr. 1796.
Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Im Nachgange der Bekanntmachung des k. Staatsministeriums des Innern vom
12. Jannar ds. Is. (Ges.= u. Verordnungs-Blatt S. 31) wird auf Grund einer Mittheilung
des Reichsamtes des Innern beifolgend ein Verzeichniß der zur Zeit von der Lungenseuche
betroffenen Gebiete in Oesterreich-Ungarn unter dem Bemerken bekannt gegeben, daß nach
Maßgabe des Art. 5 des Viehseuchen-Uebereinkommens vom 6. Dezember 1891, sowie
Ziff. 5 des Schlußprotololls dazu die Einfuhr von Rindvieh aus den darin bezeichneten
Sperrgebieten, bezw. Bezirkshauptmannschaften und Komitaten bis auf Weiteres untersagt ist.
München, den 30. Januar 1893.
Frhr. v. Peilitzsch.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.
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