Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

84 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1891. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1891 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Stenerprincipale für das Jahr 1893. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Oberbayern beträgt für das 
Jahr 1893 8040 514 0X, wovon ein Steuerprozent auf 80 405 .X sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1893. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Vorauschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse ertheilen 
Wir nachstehende Entschließung: 
1. Den pragmatischen Beamten und Lehrern wurde vom Landrathe die Aufbesserung 
der Gehaltsbezüge und bezw. Erhöhung der Wohnungsgeldzuschüsse — und zwar mit Rück- 
wirkung vom 1. Jannar 1892 — in der gleichen Weise bewilligt, wie solche durch die 
k. Allerhöchste Verordnung vom 11. Juni v. Is., die Gehaltsbezüge der pragmatischen Staats- 
diener betreffend, den letzteren zu Theil wurde. 
Die hierauf bezüglichen Beschlüsse haben bereits Unsere Genehmigung erhalten; Wir 
sprechen aber gerne noch dem Landrathe für diese wohlwollende Berücksichtigung des prag- 
matischen Beamten= und Lehrerpersonals der Kreisgemeinde Unsere besondere Anerkennung aus. 
2. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Erhöhung des Minimalgehaltes der 
wirklichen Lehrer aus Kreisfonds auf den Betrag von 910 J4, sowie bezüglich der Erhöhung 
der aus Kreisfonds zu leistenden Naturalverpflegsbeiträge für Hilfslehrer und Hilfslehrerinnen 
auf 291./4 20 J ertheilen Wir unter wohlgefälliger Anerkennung der hiedurch für die 
Lage des Lehrpersonales der deutschen Volksschulen bekundeten Fürsorge Unsere Genehmigung. 
3. Bezüglich der wiederholten Bitte des Landrathes um Uebernahme der Dotation der 
Kreislehrerinnenbildungsanstalt in München auf Centralfonds, sowie um Gewährung von 
V 
staatlichen Stipendien an Zöglinge der genannten Anstalt verweisen Wir auf den unter IV
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.