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Es werden gestrichen:
in Ziffer 1
unter a die Worte „und in der stehenden Marine“ bezw. „und Marine-Ersatzreserve"
unter b und c, sowie
in Ziffer 2 das Wort „(Marine-Ersatzreserve)"“
§ 41.
Ziffer 1 und 2 lauten:
Der Marine-Ersatzreserve sind sämmtliche Personen der seemännischen und halbsee-
männischen Bevölkerung (§ 23) zu überweisen, welche nicht zum aktiven Dienst aus-
gehoben werden können, aber im Kriegsfalle zum Waffendienst oder zum Dienst ohne
Waffe tauglich sind.
Hierzu gehören die im § 39, und § 40, unde, bezeichneten Gruppen der seemän-
nischen und halbseemännischen Bevölkerung (§ 23).“
Ziffer 3 fällt weg, die Ziffern 4 beziehungsweise 5 werden 3 beziehungsweise 4.
8 42.
Der erste Absatz der Ziffer 4 lautet:
„Militärpflichtige und Freiwillige dürfen im Auslande durch die Komman—
dauten deutscher Kriegsschiffe und Fahrzeuge zum aktiven Dienst in der Marine ein-
gestellt werden."“
8 62.
Der zweite Absatz der Ziffer 3 lautet:
„Entbindungen von der Gestellungspflicht dürfen nur durch den Civilvorsitzen-
den der Ersatz-Commission und zu Gunsten von schiffahrttreibenden Militänpflichtigen
der Land-, der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung nur insoweit verfügt
werden, als diese Militärpflichtigen durch das zweimalige Erscheinen vor den Ersatz-
behörden in der Ausübung ihres Berufs erheblich beeinträchtigt werden."“
§ 66.
Der Ziffer 11 tritt als dritter Absatz hinzu:
„Ist in einem der Aushebungsbezirke eine Abschlußnummer nicht vorhanden,
so sind die Ueberzähligen nach dem Werthe, welchen ihre Loosnummer im früheren Aus-
hebungsbezirke hatte, in die Ueberzähligen des neuen Aushebungsbezirks einzurangirent)."
An den Schluß der Seite tritt folgende Anmerkung:
„/) Beispiel: Ein Uleberzähliger mit der Loosnummer 400 verziehl aus dem Aushebungobezirk
A, woselbst die höchste Loosnummer 520, eine Abschlußuummer aber nicht vorhanden ist, in den Aushebungs-
bezirl B, in welchem die höchste Loosuummer auf 384, die Abschlußuummer auf 74 sestgestellt worden ist und
wo mithin 310 Ueberzählige vorhanden sind. Derselbe wird sodann nach dem Verhältniß 520:100 -310: K —
der 238#e Uleberzählige, also hinter der Loosnummer (74—238 ) 312 einzurangiren sein.“