Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

10. 13 
Es werden gestrichen: 
in Ziffer 1 
unter a die Worte „und in der stehenden Marine“ bezw. „und Marine-Ersatzreserve" 
unter b und c, sowie 
in Ziffer 2 das Wort „(Marine-Ersatzreserve)"“ 
§ 41. 
Ziffer 1 und 2 lauten: 
Der Marine-Ersatzreserve sind sämmtliche Personen der seemännischen und halbsee- 
männischen Bevölkerung (§ 23) zu überweisen, welche nicht zum aktiven Dienst aus- 
gehoben werden können, aber im Kriegsfalle zum Waffendienst oder zum Dienst ohne 
Waffe tauglich sind. 
Hierzu gehören die im § 39, und § 40, unde, bezeichneten Gruppen der seemän- 
nischen und halbseemännischen Bevölkerung (§ 23).“ 
Ziffer 3 fällt weg, die Ziffern 4 beziehungsweise 5 werden 3 beziehungsweise 4. 
8 42. 
Der erste Absatz der Ziffer 4 lautet: 
„Militärpflichtige und Freiwillige dürfen im Auslande durch die Komman— 
dauten deutscher Kriegsschiffe und Fahrzeuge zum aktiven Dienst in der Marine ein- 
gestellt werden."“ 
8 62. 
Der zweite Absatz der Ziffer 3 lautet: 
„Entbindungen von der Gestellungspflicht dürfen nur durch den Civilvorsitzen- 
den der Ersatz-Commission und zu Gunsten von schiffahrttreibenden Militänpflichtigen 
der Land-, der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung nur insoweit verfügt 
werden, als diese Militärpflichtigen durch das zweimalige Erscheinen vor den Ersatz- 
behörden in der Ausübung ihres Berufs erheblich beeinträchtigt werden."“ 
§ 66. 
Der Ziffer 11 tritt als dritter Absatz hinzu: 
„Ist in einem der Aushebungsbezirke eine Abschlußnummer nicht vorhanden, 
so sind die Ueberzähligen nach dem Werthe, welchen ihre Loosnummer im früheren Aus- 
hebungsbezirke hatte, in die Ueberzähligen des neuen Aushebungsbezirks einzurangirent)." 
An den Schluß der Seite tritt folgende Anmerkung: 
„/) Beispiel: Ein Uleberzähliger mit der Loosnummer 400 verziehl aus dem Aushebungobezirk 
A, woselbst die höchste Loosnummer 520, eine Abschlußuummer aber nicht vorhanden ist, in den Aushebungs- 
bezirl B, in welchem die höchste Loosuummer auf 384, die Abschlußuummer auf 74 sestgestellt worden ist und 
wo mithin 310 Ueberzählige vorhanden sind. Derselbe wird sodann nach dem Verhältniß 520:100 -310: K — 
der 238#e Uleberzählige, also hinter der Loosnummer (74—238 ) 312 einzurangiren sein.“
	        
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