Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

ch. und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
M 13. 
München, den 22. März 1894. 
  
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 17. März 1894, betreffend die versuchsweise Unterstellung einiger Landwehrbezirke im 
Bercich des VIII. prenßischen Armce. Corps. unter die Ravallerie= und Feld,Artillerie-Brigaden. — ber. 
volizeiliche Vorschriften vom 15. März 1894, Zeit und Art des Fischfanges im Bodensce betressend. — 
Hofdienst-Nachrichten. — Ordens- Vrieihu#g. — Röniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer 
fremden Dekoranon. — Anszug aus der Adels-Matrikel des Königreibes. Consulat der französischen 
Nepublik in Nürnberg. 
  
Nr. 5593. 
Bekanntmachung, betreffend die versuchsweise Unterstellung einiger Landwehrbezirke im Bereich 
des VIII. preußischen Armee-Corps unter die Kavallerie- und Feld-Artillerie-Brigaden. 
fl. Staatsministerium des Innern und fK. Kriegsministerium. 
Vom 1. April 1894 ab werden in Preußen für das Friedensverhältniß versuchsweise 
einzelne Landwehrbezirke im Bereich des K. Preußischen VIII. Armee-Corps der 15. bezw. 
16. Kavallerie= bezw. Z. Feld-Artillerie-Brigade nach der angefügten Landwehrbezirkseintheilung 
unterstellt mit der Maßgabe, daß diese Unterstellung sich auf sämmtliche Dienstzweige der 
betreffenden Landwehrbezirke erstreckt und letztere aus dem Befehlsbereich der Infanterie- 
Brigaden ausscheiden. Für den die bezüglichen Bezirkskommandos betreffenden Geschäftsbereich 
wird die 8. Feld-Artillerie-Brigade der 16. Division unterstellt.
	        
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