Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

tz und Verordnungs-Blatt 
für das 
FKönigreich Bayern. 
—/ 14. 
München, den 27. März 1894. 
Inhalt: 
Betanmmachung vom 19. März 1894, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze, sowie des Gesetzes über die 
and- und forstwirthschaftliche Unfall= und Krankenversicherung beiressend. — Hofdienst-Nachricht. — Königlich 
gund-und. Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adels--Matrikel des 
Königreiches. 
Nr. 4538. 
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze, sowie des Gesetzes über die land- 
und forstwirthschaftliche Unfall= und Krankenversicherung betreffend. 
+K. Stantsministerien des Innern und der Finanzen. 
Im Vollzuge des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, dann des 
§ 52 des Gesetzes über die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirth- 
schaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter vom 5. Mai 1886 wird bekannt gegeben, daß 
mit Wirksamkeit vom 1. April ds. Is. an 
1. dem Schiedsgerichte der bayerischen Bangewerksberufsgenossenschaft, sowie dem Schieds- 
gerichte im Geschäftsbereiche der Ausführungsbehörde für die Bauarbeiten der Stadt- 
gemeinde München ein weiterer Stellvertreter des Vorsitzenden beigegeben und hiezu der 
k. Regierungsrath Dr. Heinrich Matthäus in München ernannt wurde, 
2. zu stellvertretenden Schiedsgerichtsvorsitzenden unter Enthebung der bisherigen Stell- 
vertreter ernannt wurden 
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