Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

tund Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
„W 17. 
München, den 14. April 1894. 
Inhalt: 
Belauntmachung vom 5. April 1894, versuchsweise Unterstellung einiger Landwehrbezirte im Bereich des 
IV. bezw. VI. und Xl. preußischen Armee- Corp## unter die Kavallerie= und Feld-Artillerie-Brigaden betressend. 
Ss ng vom 11. April 1894, Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs 
und Staatsbehörden mit Militäranwärlern belresfend. —. Lofdienst= Nachricht. — Ordens Verleihungen. — 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Aunahme einer fremden Dekoration- 
Nr. 7302. 
Bekanntmachung, versuchsweise Unterstellung einiger Landwehrbezirke im Bereich des IV. bezw. 
VI. und XI. preußischen Armee-Corps unter die Kavallerie= und Feld-Artilleric-Brigaden betreffend. 
K. Stantsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Vom 1. April 1894 ab werden in Preußen für das Friedensverhältniß versuchsweise 
einzelne Landwehrbezirke im Bereich des K. Preußischen IV. Armee-Corps, des VI. Armee- 
Corps (21. Iufanterie-Brigade) und des XI. Armee-Corps (ausschließlich der Großherzoglich 
Hessischen (25.] Division) den Kavallerie= und Feld-Artillerie-Brigaden nach der angefügten 
Landwehrbezirks-Eintheilung unterstellt mit der Maßgabe, daß diese Unterstellung sich auf 
sämmtliche Dienstzweige der betreffenden Landwehrbezirke erstreckt und letztere aus dem Be- 
fehlsbereich der Infanterie-Brigaden ausscheiden. Für den die bezüglichen Bezirkskommandos 
betreffenden Geschäftsbereich wird die 4. bezw. 6. und 11. Feld-Artillerie-Brigade der 
7. bezw. 11. und 21. Division unterstellt. 
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