Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

  
  
  
  
  
  
  
  
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" 7 Infanterie-Brigade Landwehr-Bezirke Bemerkungen 
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XKI.43. 1. Bezirk Arolsen Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur 
I. Cassel der 43. Infanterie-Brigade, der 2. Bezirk 
Gotha dem Kommandeur der 22. Kavallerie-Bri- 
2. Bezir II. Cassell gade im Frieden unterstellt. 
Hersfeld 
44. Meiningen 
" Weimar 
6 Eisenach 
  
In der Zusammensetzung der Landwehrbezirke tritt eine Aenderung nicht ein. 
Die Herausgabe von Deckblättern zur Anlage 1 der Wehrordnung bleibt vorbehalten. 
München, den 5. April 1894. 
Arhr. v. Feilihsch. Frhr. v. Asch. 
Der Chef der Central-Abtheilung: 
Flügel, Oberstlieutenant. 
Nr. 5979. 
Bekanntmachung, Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staals- 
behörden mit Militäranwärtern betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Unter Bezugnahme auf die unter'n 11. September 1882 veröffentlichten Grundsätze 
für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staats- 
behörden mit Militäranwärtern — Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 508 ff. — wird 
im Einvernehmen mit den betheiligten k. Staatsministerien bekannt gegeben, daß der Bundes- 
rath unter'm 1. März ds. Js. beschlossen hat, bei § 10 Ziff. 4 dieser Grundsätze die nach- 
richtlich zugefügte Ammerkung unter Ziff. 1 wie folgt zu ändern: 
„1. nach Ablauf der 12 jährigen Militärdienstzeit, wenn dieselbe mit 3 Jahren 
(bei Einjährig-Freiwilligen mit 1 Jahre) im aktiven Dienst, im Uebrigen aber 
in der Reserve abgeleistet ist.“ 
München, den 11. April 1894. 
rhr. v. Feilihsch. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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