Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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die Umrechnung in dieselbe unter Zugrundelegung der fremden Währung, und falls mehrere 
fremde Währungen angegeben sind, der höchstgültigen fremden Währung zu erfolgen.) 
Die Abstempelung der Werthpapiere erfolgt erst, nachdem die festgestellte Abgabe gegen 
— endgültige oder vorläufige — Quittung eingezahlt oder hinterlegt worden ist. Die 
Hinterlegung tritt ein, wenn die Abstempelung der Papiere am Tage der Einzahlung der 
Steuer nicht mehr bewirkt oder beendet werden kann. Jede Quittung muß, um gültig zu 
sein, von zwei Beamten vollzogen und in derselben der Tag der Buchung der Steuer und 
die Nummer des Hebe= oder Anmeldungsregisters, unter welcher die Buchung erfolgt ist, 
von der Steuerstelle angegeben sein. Die endgültige Quittung ist auf eine Ausfertigung 
der Anmeldung zu schreiben. 
Kann die Abstempelung nicht sofort vorgenommen werden, so ist dem Ueberbringer die 
eine Ausfertigung der Anmeldung, mit Empfangsbescheinigung versehen, zurückzugeben. 
Nach erfolgter Abstempelung erhält der Steuerpflichtige die Werthpapiere gegen Rückgabe 
der Empfangsbescheinigung oder der vorläufigen Quittung, welche als Registerbeläge bei der 
Steuerstelle verbleiben, und die mit endgültiger Quittung versehene Ausfertigung der An- 
meldung ausgehändigt. 
4. Die Abstempelung erfolgt ausschließlich durch Aufdrücken des Reichsstempels auf 
der Vorderseite des Werthpapiers. Der mittelst Maschine aufzudrückende Stempel ist kreis- 
  
*) Behufs Umrechuung der in einer anderen als der Reichswährung ausgedrückten Summen zum Zwecke 
der Verechnung der Reichsstempelabgabe sind gegenwärtig für die nachstehend bezeichneten Währnngen die dabei 
bemerkten, allgemein zum Grunde zu legenden Mittelwerthe bis auf Weiteres festgesetzt: 
1 süddentscher Gulden, sowie ein Gulden niederländischer Währung 1,% 4 
1 Mark Banko .... 1% „ 
1 österreichischer Gulden Gold .... .. 2,-.0» 
1 österreichischer Gulden Silber oder Papier . 1,-»» 
lostcnccchnchexeronc.... . (),as» 
1 Pfund Sterling 20, „ 
1 Frank, Lira, finnische Marl, dw Peseta Gold .. (),g-» 
1 spanischer Piaster . -«1,.--» 
100 spanische Realen ..·. 21,..-» 
1 portugiesischer Milreis ..... ... -I,-«0» 
1tiirtische1-Pi(1slcr....... . ... .. 0,-s« 
lnnnäniichcrPiastcr... ... ... . (),.-.. 
lnnnäniicherLcn.·..· .. . . (),-u» 
1 polnischer Gulden ..... .... ..·. 0,.1;s» 
1 russischer Silberrube. .·.......... 2,-.--«» 
1 russischer Goldrubel ......... :5,-.-.1» 
100 schwedische, norwegische oder T Kronen . 141230 „ 
1 dänischer Niksdaler ......... 2,·.--.» 
lfchloedtschthkxdalcc.......... ...... 1,--.-3» 
1Spczicsk1iiksdalcr............... .. -I,;»« 
1nmcrikaniicherDollm................. 4½ „
	        
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