Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

21. 245 
Muster a. 
Eingegangenann 18 
Noo. des Anmeldungsregisters. 
No. des Heberegisters. 
(Schwarzstempel.) 
Aunmeldung, 
betreffend 
die Versteuerung beziehungsweise Abstempelung von inländischen Aktien, Renten- 
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden, umstehend näher bezeichneten 
Werthpapiere und ist damit einverstanden, daß dem Ueberbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung 
gegen Aushändigung derselben die abgestempelten Werthpapiere zurückgegeben werden, sowie daß die Steuer- 
behörde zur Prüfung der Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber 
nicht verpflichtet sein soll. 
Vor= und Zuname. 
Des Anmeldenden Wohnort und Wohnung. 
Empfangsbeschrinigung. 
Die umstehend verzeichneten Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden 
nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die 
Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu 
prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
drden ten 18 
(Amtsbezeichnung, Unterschriften und Schwarzstempel der Steuerstelle.) 
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