Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

  
  
  
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Von dem Soll in Spalte 8 * 
sind Die 
Die fällig 2 Prozent Nach Abzug 
gewordenen Erhebungs= derselben von 
kreditirt i und Verwal- 
Kredite Summe ungstollen der Einnahme 
Bleibt und im für das 8 . 
eingezahlt 4. Quartal der Spalten Hberechnen sich in Spalte 19emer- 
ichti Quartal nach der · - 
berichtigtes des vorigen] 9 und 11 Soll= sind an die kungen. 
Soll * außerdem rück- 18 Etatsjahres Einnahme Reichskasse 
ständig bezw. für fällig betragen in Spalte 6 abzuliefern 
privative Rechnung zu 
gestundet. 
Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. Mark.Mark. — 
8. 9. 0. 11. 12. 13. 14. 15. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Richtigkeit dieser Uebersicht und die Uebereinstimmung derselben mit den hauptamtlichen Uebersichten 
bescheinigt. 
(Kalkulatur der Direktiobehörde.)
	        
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