260
hofdienst-Vachrichten.
Im Namen Seiner Alajestät des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 18. April ds. Is. den Kammerjunker,
exponirten Bezirksamtsassessor und Badkom-
missär in Reichenhall, Wilhelm Freiherrn
von Stengel, und
unter'm 19. April ds. Is. den Sekond-
lieutenant im 1. schweren Reiter-Regiment,
Stephan Freiherrn Reichlin von Meldegg,
Ritter des Hausordens vom heiligen Georg,
zu Königlichen Kämmerern,
ersteren auf sein allerunterthänigstes Ansuchen,
zu ernennen.
Ordens-Verleihnng.
Im Namen Seiner Hajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 15. April ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Hoflakaien
Alois Fischer in Rücksicht auf seine seit
50 Jahren mit Treue und Eifer geleisteten
Dienste die Ehrenmünze des Ludwigs-Ordens
zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung
zur Annahme fremder Dekorationen.
Im Nçamen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 9. April ds. Is. dem k. Hof-
offizianten Johann Heckler und dem Hof-
lakaien Johann Welker für die ihnen von
Seiner Königlichen Hoheit dem Herzoge von
Sachsen-Coburg und Gotha verliehenen,
dem herzoglich Sachsen-Ernestinischen Haus-
Orden affiliirten Verdienstmedaillen, und
zwar Ersterem für die Medaille in Gold,
Letzterem für die Medaille in Silber, und
unter'm 19. April ds. Is. dem k. Ge-
sandtschafts-Kanzleisekretär Hermann Rind-
fleisch in Paris für den ihm von Seiner
Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige
von Preußen verliehenen k. preußischen Rothen
Adler-Orden IV. Klasse,
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.
Auszug aus der Adelsmatrikel des
Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
unter'm 20. April ds. Is. der Regierungs-
accessist August Freiherr von Binzer in
München in erblicher Weise bei der Freiherrn-
Klasse Lit. B., Fol. 58, Act.-Num. 57231.