Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

Gesetzund Verurduungsgt 
für das 
Königreich Bayern. 
½%25. 
München, den 5. Juni 1894. 
  
Inhal t: 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verkagung des Landtages betressend. — Verleihung der Würde 
eines erblichen Neichsrathes der Kronc Bayern. — Ordens Verleihungen. — Löniglich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme fremder Dekorationen. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Vertagung des Landtages betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Zöniglicher Drinz von Gayern, 
Regent. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, den gegemvärtig versammelten Landtag gemäß Tit. VII 
§ 23 der Verfassungsurkunde bis auf Weiteres zu vertagen. 
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