Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

etzz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
W27 
München, den 19. Juni 1891. 
  
Inhalt 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 14. Juni 1894, die Prüfung von Nahrungemittel Chemikern be- 
treffend. — Bekanntmachung, Amis- und Gerichtsbezirlsänderung der Gemeinde Hagenhausen betressend — 
Hosdienst-Nachrich. Hoftitel-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder 
Dekorationen. 
Nr. 5916. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Prüfung von Nahrungsmittel-Chemikern betreffend. 
Im Aamen Seiner Majestät des Känigs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prin) von Bayern, 
Regent. 
Nachdem die Bundesregierungen übereingekommen sind, am Sitze der dafür geeigueten 
Universitäten und technischen Hochschulen Kommissionen zur Prüfung von Nahrungsmittel- 
Chemikern zu bilden, die Prüfungen nach gleichmäßigen Vorschriften durchzuführen und den 
auf Grund derselben erlangten Befähigungsausweisen für ihre Gebiete gleiche Anerkennung 
und Geltung einzuräumen, verordnen Wir was folgt: 
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