Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Nr. 9173. 
Bekanntmachung, Amts= und Gerichtsbezirksänderung der Gemeinde Hagenhausen betreffend. 
Im Namen Seiner AUjestät dro Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, 
des Königreiches Bayern 
Verweser, haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Gemeinde Hagenhausen vom 
1. Jannar 1895 ab von dem Bezirksamte Neumarkt, dem Amtsgerichte und Rentamte Kastl 
abgetrennt und dem Bezirksamte Nürnberg sowie dem Amtsgerichte und Rentamte Altdorf 
zugetheilt wird. 
Hofdienkt--Nachricht. 
Im Namen Sriner Aunjestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 11. November vor. Jé. 
allergnädigst bewogen gefunden, den bisherigen 
Stabsbuchhalter Karl von Hartz vom 1. Juli 
ds. Is. an zum kontrolirenden Stabsbuchhalter 
beim k. Obersthofmeisterstabe zu ernennen. 
Hostitel-Verleihung. 
Im Uamen Seiner AKlajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchster Entschließung 
vom 5. Juni ds. Is. allergnädigst bewogen 
gefunden, den Fabrikanten W. F. und Carl 
Wucherer als Inhaber der Firma W. F. 
Wucherer & Cie., Chokolade= und Conserven- 
  
  
  
Fabrik in Würzburg, den Titel eines „König- 
lich Bayerischen Hoflieferanten“ zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
  
Im Uamen Seiner njestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 11. Juni ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Major a. D. 
Ferdinand Freiherrn von Lamczan, keiser- 
lich deutschen Generalkonsul in Antwerpen, die 
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Majestät dem deutschen 
Kaiser und Könige von Preußen verliehenen 
k. preußischen Rothen Adler-Ordens III. Klasse 
mit der Schleife, sowie des ihm von Seiner 
Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen 
kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens 
II. Klasse mit dem Stern zu ertheilen.
	        
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