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4. Der Landrath hat die Mittel behufs Umwandlung der Lateinschulen zu Ingolstadt
und Rosenheim in Progymnasien vom Schuljahre 1894/95 ab unter der Voraussetzung
bewilligt, daß seitens der beiden Stadtgemeinden der Aufwand für die Beschaffung, Ein-
richtung, Beheizung und Beleuchtung der erforderlichen Näumlichkeiten bestritten und außerdem
über den bisherigen Zuschuß hinaus ein jährlicher Mehrbetrag von je 1 000 JN geleistet
wird. Nachdem die betheiligten Stadtvertretungen sich zur Uebernahme der ihnen angesonnenen
Mehrleistungen bereit erklärt haben, ertheilen Wir dem erwähnten Beschlusse Unsere Ge-
nehmigung und beauftragen das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul-
angelegenheiten, zum Vollzuge desselben das Weitere zu veranlassen.
5. Der zustimmenden Beschlußfassung des Landrathes zu dem neuen Miethvertrage für
die Ludwigs-Kreisrealschule in München mit einer Jahresmiethe von 8 000 JX ertheilen
Wir Unsere Genehmigung.
6. Dem Wunsche des Landrathes nach einer Zusammenstellung der Lehrmittel für den
naturwissenschaftlichen Unterricht an den Realschulen Oberbayerns wird durch den Erlaß
allgemeiner Normen entsprochen werden.
7. Ueber die von dem Landrathe angenommenen Satzungen des Pensions= und Unter-
stützungsfonds für die Lehrer technischer Schulen in Oberbayern bleibt weitere Entschließung
vorbehalten.
8. Der Landrath hat den bisherigen Zuschuß an den bayerischen Landesfischereiverein
von 800 -X auf 1 000 X erhöht; da dieser Beschluß geeignet erscheint, die ersprießliche
Entwicklung des Fischereiwesens zu fördern, ertheilen Wir demselben Unsere Genehmigung.
9. Um die Entwicklung der Darlehenskassenvereine in Oberbayern thunlichst zu fördern,
hat der Landrath dem Verbandsanwalte der oberbayerischen Darlehenskassenvereine einen
Zuschuß von 500 -„/ bewilligt; diesem Beschlusse ertheilen Wir gerne Unsere Ge-
nehmigung.
10. Den Beschlüssen des Landrathes über die Errichtung einer Pensions= und Relikten-
unterstützungskasse für das Personal der Kreisirrenanstalt München, sowie über den Ansbau
der Kreisirrenanstalt Gabersee haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und ver-
weisen hiewegen auf die Entschließungen des k. Staatsministeriums des Jnnern vom 16. De-
zember vor. und 20. Januar ds. Is. Nr. 22313 und 1208. Die sämmtlichen übrigen
bei Berathung der Angelegenheiten in Bezug auf die Kreisirrenanstalten zu München und
Gabersee gefaßten Beschlüsse des Landrathes werden gleichfalls genehmigt.
11. Zu den Kosten der Tieferlegung des Chiemsees wurde vom Landrathe ein Zuschuß
von 55 000 JX unter Einsetzung der Hälfte zu 27 500 JX in das Kreisbudget für 1894
bewilligt; dieser Beschluß ist genehm und wird dabei die Bestrebung des Landrathes nach
Verbesserung der Gelände im Chiemseegebiete anerkannt.
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