Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

XW 31. 411 
Nr. 115834. 
Abschied für den Landrath von Niederbayern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 13. bis 24. November 1893. 
Im Uamen Seiner Majestät des Känigs. 
Tlitpold,. 
von Gottes Gnaden Zöniglicher Drinz von Gayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 13. bis 24. November 1893 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, 
und ertheilen hierauf folgende Entschliehungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1892. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1892 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II 
Stenerprincipale für das Jahr 1894. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 1894 
2 966 382 „CMA, wovon ein Steuerprozent auf 29 663 M sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1894. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
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