Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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IV. 
1. Dem Beschlusse des Landrathes, zur Aufbesserung des Anfangsmindestgehaltes der 
Schullehrer auf 860 M den Betrag von 20 000 M in das Kreisbudget mit der Ermächtigung 
einzustellen, einen allenfalls ungedeckten Bedarf aus den Erübrigungen, beziehungsweise der 
Reserve des Schuletats für 1894 zu entnehmen, sowie den Kreisfondszuschuß zu 60 M. an 
die auf isolirten Anfangsstellen ohne Nebeneinkommen befindlichen Lehrer ohne Beschränkung 
auf das erste Dienstesdezennium zu gewähren, ertheilen Wir unter wohlgefälliger Aner- 
kennung der hiedurch für die Lage des Lehrerpersonals an den deutschen Volksschulen be- 
kundeten Fürsorge Unsere Genehmigung. 
2. Die Beschlüsse des Landrathes wegen Neuregelung der Ferien an der Kreisacker- 
bauschule in Schönbrunn, wegen Festsetzung des Verpflegungsbeitrages für die Schüler dieser 
Anstalt, dann wegen Erhöhung des Etats zur Gewährung von Freiplätzen und Stipendien 
an Söhne unbemittelter Landwirthe werden hiemit genehmigt. 
3.Desgleichen erhalten die bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt 
Deggendorf gefaßten Beschlüsse des Landrathes Unsere Genehmigung. 
4. Endlich genehmigen Wir auch die Beschlüsse über Uferschutz= und Flußkorrektions= 
bauten, dann über die Gewährung von Zuschüssen aus dem Kreisfond für Kultur an die 
Gemeinden Irnsing und Oberpöring zur Bestreitung der Kosten für Hochwasserdämme. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, erkennen Wir sein lebhaftes 
Interesse für die Förderung der Wohlfahrt des Kreises gerne an und versichern ihn neuer- 
dings Unserer Huld und Gnade. 
München, den 26. Juni 1894. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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