Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

31. 423 
Nr. 11693. 
Abschied für den Landrath der Pfalz über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 13. bis 25. November 1893. 
Im Namen Geiner Mnjestät des Känigs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Drinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
13. bis 25. November 1893 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisaustalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1892. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1892 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1894. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1894 
3274725-4 06 J, wovon ein Steuerprozent auf 32 747 X 25 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einuahmen für das Jahr 1894. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Die Staatsregierung wird der Frage wegen Uebernahme des Bedarses der Latein- 
schulen zu Kaiserslautern, Landau und Neustadt a./H. auf Staatsfonds fortgesetzt die ent- 
sprechende Aufmerksamkeit zuwenden und wird, sobald es die Verhältnisse gestatten, die
	        
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