Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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erforderlichen Beträge durch Einstellung in das Staatsbudget bei den Kammern des Land- 
tages postuliren. 
2. Der Landrath hat die Studienlehrer an den Lateinschulen, die Reallehrer, die 
Lehrer an der Kreisbaugewerkschule und der Kreiswinterschule, soweit dieselben zu den 
pragmatisch angestellten Kreisbeamten gehören, in Bezug auf ihre Gehaltsverhältnisse den 
pragmatischen Staatsdienern gleichgestellt. Wir haben diesem Beschlusse bereits Unsere 
Genehmigung ertheilt und verweisen hiewegen auf die Entschließung des Staatsministeriums 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 1. März ds. Is. Nr. 2723. 
3. Die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich des Neubaues einer Kreistaubstummen- 
anstalt zu Frankenthal und hinsichtlich der Deckung der Baukosten im Betrage von 245 000 
haben Wir unter dem Ausdrucke Unseren besonderen Wohlgefallens bereits genehmigt. 
Wir nehmen in dieser Richtung Bezug auf die Entschließung der k. Staatsministerien des 
Innern beider Abtheilungen vom 3. Januar ds. Is. Nr. 19337. 
4. Hinsichtlich der neuerlichen Bitte des Landrathes, die sämmtlichen Realschulen auf 
Centralfonds zu übernehmen und als Staatsanstalten zu charakterisiren, verweisen Wir auf 
die von der Staatsregierung in der öffentlichen Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 
11. April ds. Is. abgegebene Erklärung. 
5. Dem Beschlusse des Landrathes, dem nichtpragmatischen Personal der Kreisbau- 
gewerkschule in Kaiserslautern die Aufnahme in die Pensionskasse der pfälzischen Kreis- 
bediensteten zu gewähren, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
6. Dem Beschlusse des Landrathes, die Uebernahme der Kosten für die Herstellung 
und Unterhaltung des Inventars in dem projektirten Neuban der Kreisbaugewerkschule ab- 
zulehnen und einen außerordentlichen Zuschuß von 5 000 JA hiefür zu bewilligen, ertheilen 
Wir Unsere Genehmigung, und wurde der bewilligte Betrag im Kreisbudget in Ausgabe 
gestellt. 
7. den Beschlüssen des Landrathes in Bezug auf 
die Abänderung des § 19 der Satzungen der Kreisirrenanstalt Klingenmünster 
und des § 15 der Statuten der Kreiskranken= und Pflegeanstalt Frankenthal, 
die Verbesserung der Wasserversorgungsverhältnisse der Kreisirrenanstalt 
Klingenmünster und 
die Ausführung von Bauten zur Erweiterung des Oekonomiebetriebes in 
der Kreiskranken= und Pflegeanstalt Frankenthal 
haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt; Wir verweisen hiewegen auf die an die 
Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz ergangenen Eutschließungen des Staatsministeriums 
des Innern vom 24. Dezember vor. Is. Nr. 22756, vom 26. Dezember vor. Is. Nr. 22667, 
vom 11. Jannar ds. Is. Nr. 418 und vom 15. Mai ds. Is. Nr. 8842.
	        
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