Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Nr. 11637. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhaudlungen 
in den Sitzungen vom 13. bis 25. November 1893. 
Im Unmrn Seiner Majestüt des Köünigs. 
Cuithpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Drinz von Bayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg 
in seinen Sitzungen vom 13. bis 20. November 1893 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1892. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstallen für das Jahr 1892 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1894. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1894: 2 245 034 AM., wovon ein Stenerprozent auf 22 450 M 34 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1894. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten besonderen Anträge und Beschlüsse 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes, der Aufbesserung des Minimalgehaltes der mit 
Dienstgründen nicht versehenen Lehrstellen auch jene Lehrstellen anzufügen, welche zwar mit
	        
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