Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

446 
Nr. 11638. 
Abschied für den Landrath von Oberfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 13. bis 25. November 1893. 
Im AUamen Seiner Miuafestät des Königs. 
Tlitpol!. 
von Gottes Gnaden Böniglicher DMrinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 13. bis 25. November 1893 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, 
und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1892. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1892 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
Steuerprincipale für das Jahr 1894. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1894 
2 429 191 56 J, wovon ein Steuerprozent auf 24 291 491 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1894. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlages gefaßten Beschlüsse und gestellten Anträge 
des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Den Beschlüssen des Landraths bezüglich der Erhöhung des Minimalgehaltes der 
definitiven Lehrer in Gemeinden bis zu 2500 Seelen aus Kreisfonds auf den Betrag 
von 910 /4, sowie bezüglich der Gewährung von Kreiszulagen zu je 45 JX4 bis zum Eintritt 
in die zweite staatliche Dienstalterszulage an ständige Verweser, weltliche Lehrerinnen und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.