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geworden und verweisen Wir in dieser Beziehung auf die betreffenden Entschließungen der
k. Staatsministerien des Innern beider Abtheilungen.
Gegen die übrigen Willigungen besteht keine Erinnerung.
2. Dem Beschlusse des Landrathes, daß der für die bisherige isolirte Lateinschule in
Gunzenhausen aus der Kreisschuldotation bezogene Zuschuß im Betrage von 2144 29 J/
von der nun aufgelösten Lateinschule auf die neuerrichtete Realschule in Gunzenhausen über-
tragen werde, vermögen Wir Unsere Genehmigung nicht zu ertheilen, nachdem die budget-
mäßige Kreisschuldotation gemäß Art. VIII des Gesetzes vom 23. Mai 1846, die Aus-
scheidung der Kreislasten von den Staatslasten und die Bildung der Kreisfonds betreffend
— Gesetzblatt 1846 S. 45 ff. — nur für Zuschüsse an die isolirten Lateinschulen und
deutschen Schulen bestimmt ist und dementsprechend Zuschüsse aus derselben an die Real-
schulen bisher nicht gewährt wurden.
3. Dem Beschlusse des Landrathes, daß die Rektoren der in Mittelfranken zu errichtenden
Progymnasien beginnend vom Tage ihrer Anstellung als Rektoren Rang und Gehalt von
Gymnasialprofessoren vorbehaltlich bereits erworbener höherer Gehaltsansprüche erhalten sollen
und daß der zu diesem Zwecke für das Jahr 1894 erforderliche Mehraufwand aus der
Kreisreserve gedeckt werden soll, ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung; der Vollzug
dieses Beschlusses wird gelegentlich der Errichtung von Progymnasien bethätigt werden.
4. Der Landrath hat beschlossen, den Besitz des k. Staatsärars und der k. Civilliste
zu Triesdorf für die Kreisgemeinde Mittelfranken zu Zwecken der Kreisackerbauschule Tries-
dorf mit einem Aufwande von 140 000 X nach Maßgabe der hierüber vereinbarten Verträge
läuflich zu erwerben und zur Bestreitung dieses Aufwandes einen Betrag von gleicher Höhe
dem Kreisgetreidemagazinsfonde gegen Refundirung in 20 Jahresraten zu je 7 000 M zu
entnehmen.
Unter Genehmigung dieses Beschlusses beauftragen Wir die Regierung, Kammer des
Innern, von Mittelfranken, wegen notarieller Verlautbarung der vereinbarten Verträge unter
Zuziehung der Mitglieder des ständigen Landrathsausschusses das Weitere zu veranlassen.
5. Die mit Zustimmung des Landrathes vorgenommenen Aenderungen der Satzungen
des Vereines für Pensionirung des Lehrpersonals an den deutschen Volksschulen des Regierungs-
bezirkes Mittelfranken haben Wir bereits genehmigt und nehmen hiewegen auf die Ent-
schließung des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom
9. Dezember vor. Is. Nr. 18440 Bezug.
6. Hinsichtlich der Bitte des Landrathes um Uebernahme der Realschulen auf den
Staat verweisen Wir auf die von der Staatsregierung in der 112. öffentlichen Sitzung
der Kammer der Abgeordneten vom 11. April ds. Is. abgegebene Erklärung.