Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

1. 159 
7. Der von dem Landrathe beschlossenen Bewilligung eines Zuschusses von 27 000 X 
für die städtische Baugewerkschule in Nürnberg ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Dagegen vermag der Bitte des Landrathes um Uebernahme dieser Schule auf den Staat 
nicht stattgegeben zu werden und wird in dieser Hinsicht auf die Erklärung der Staats- 
regierung in der 109. öffentlichen Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 7. April ds. Is. 
Bezug genommen. 
8. Der Landrath hat für den neu gegründeten Kreisverband mittelfränkischer Obstbau- 
vereine einen Zuschuß von 500 JNX in den Voranschlag der Kreisausgaben eingestellt. Diesem 
Beschlusse, welcher von dem Interesse der Kreisvertretung an der Förderung des Obstbaues 
im Regierungsbezirke Zeugniß gibt, ertheilen Wir gerne die Genehmigung. · 
9. Die Landrathsbeschlüsse bezüglich der Erweiterung der Kreisirrenanstalt Erlangen 
haben, wie die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 17. Januar ds. Is. 
Nr. 943 entnehmen läßt, Unsere Genehmigung bereits erhalten. 
Ebenso genehmigen Wir die übrigen, die Angelegenheiten dieser Anstalt betreffenden 
Beschlüsse des Landrathes. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, erkennen Wir dessen 
umsichtige und sehr ersprießliche Pflege der Kreisinteressen nenerdings wohlgefällig an und 
verbinden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 28. Juni 1894. 
Luitpold, 
Prinz von Gayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
I)r. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilizsch. Dr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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