Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

.2. 39 
  
Pappschachteln runde. 
Bis zu 10 Gramm Inhalt (10 Kubik-Zeutimeter) das Stück . 5 
von mehr als 10 Gramm Inhalt (10 Kubik-Zentimeter) bis zu 50 Gramm 
Inhalt (50 Kubik-Zentimeter) das Stück . . .10 
von mehr als 50 Gramm Inhalt (50 Kubik-Zentimeter) je 50 Gramm - 
Inhalt (50 Kubik-Zentimeter) mehr 5 
Pulverschieber oder Kästchen. 
Bis zu 10 Pulver das Stück 10 
Für je weitere 10 Pulver mehr 5 
Tiegel. 
— 
Tiegel bis zu 10 Gramm Inhalt kostet das Stück 5 
von mehr als 10 Gramm Inhalt bis zu 50 Gramm das Stůck .10 
„ „ „ 50 „ „ je 50 Gramm Inhalt mehr 5 
Für Tiegel mit Deckeln oder für Porzellantiegel zu Augensalben ist das Toppelte 
obiger Preise zu berechnen. 
Anmerkung: Für die Beurtheilung der Größe der Gläser gibt das absolute Gewicht der 
darin aufzunehmenden Flüssigkeit, ohne Rücksicht auf das spezifische Gewicht derselben, 
den Maßstab ab, so daß also z. B. zu 100 Gramm Syrup, Wasser, Oel, Spiritus oder 
Aether stets ein Glas bis 100 Gramm einschließlich zu berechnen ist. Dagegen tritt, 
sobald das absolute Gewicht von 100 Gramm überschritten wird, der Preis für ein 
über 100 Gramm haltendes Glas ein. 
Dasselbe gilt bei den Tiegeln für Salben und Latwergen. Sollen jedoch Gläser und 
Tiegel trockene Substanzen aufnehmen, so wird die Größe derselben nach ihrem Gehalte 
an destillirtem Wasser berechnet und dieselbe auf dem Rezepte vermerkt.
	        
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