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2. Der Landrath hat behufs Umwandlung der Lateinschulen zu Günzburg, Memmingen,
Nördlingen und Oettingen in Progymnasien vom 1. September 1894 an für je einen
ordentlichen Lehrer an diesen Anstalten die Gehaltsergänzung mit jährlich 1 020 „AM, die
nichtpragmatische Gehaltszulage mit jährlich 180 -X und die treffenden Dienstalterszulagen
auf Kreisfonds übernommen und diesen Beschluß an die Voraussetzung geknüpft, daß den
Progymnasien dauernd die Berechtigung zuerkannt wird, ihren Absolventen auf Grund
Bestehens einer Abgangsprüfung Zeugnisse der wissenschaftlichen Besähigung für den einjährig-
sreiwilligen Dienst auszustellen. Wir ertheilen dem erwähnten Beschlusse Unsere Ge-
nehmigung und beauftragen das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul-
angelegenheiten zum Vollzuge desselben das Weitere zu veranlassen; wegen Verleihung der
Berechtigung in Ansehung des einjähig-freiwilligen Dienstes an die Progymnasien sind bereits
die entsprechenden Einleitungen getroffen.
3. Die vom Landrathe aufgestellten besonderen Normen für die Verwendung der Kreis-
stipendien zum Besuche der landwirthschaftlichen Centralschule Weihenstephan werden hiemit
genehmigt.
4. Der Beschluß des Landrathes, den für bauliche Verbesserungen im Taubstummen=
institute zu Augsburg erforderlichen Betrag von 1 670 „X, soweit derselbe nicht aus Er-
übrigungen der Anstalt gedeckt werden kann, aus der allgemeinen Kreisreserve des Jahres 1894
zu entnehmen, erhält Unsere Genehmigung.
5. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach derselbe den Realschulen des Regierungs-
bezirkes, welche nicht Kreisrealschulen sind, durch Uebernahme von Zuschußleistungen im
Falle der Errichtung von Parallelkursen neuerdings seine Fürsorge zugewendet hat, ertheilen
Wir gerne Unsere Genehmigung.
6. Wir haben die Beschlüsse des Landrathes in Betreff der Revision der Satzungen
für die Heil= und Pflegeanstalten bei Kaufbeuren und bezüglich des Vertrages vom 244. April v. J.
zwischen der Anstaltsverwaltung und der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg wegen
der Gaslieferung für die genannten Anstalten bereits genehmigt und verweisen in dieser
Hinsicht auf die unter'n 30. Dezember v. J. an die Regierung, Kammer des Innern, von
Schwaben und Neuburg ergangene Entschließung des Staatsministeriums des Innern.
Den übrigen Beschlüssen in Bezug auf die genannten Anstalten eitheilen Wir Unsere
Genehmigung.
7. Die vom Landrathe in seiner Sitzung vom 21. November v. J. gefaßten Beschlüsse
in Bezug auf den Maximilianshilfssond haben Unsere Genehmigung bereits erhalten.
Hinsichtlich derselben wird auf die an die Regierung, Kammer des Innern, von Schwaben
und Neuburg ergangene Entschließung des Staatsministeriums des Jnnern vom 28. De-
zember v. J. hingewiesen.
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