Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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8. Der Landrath hat durch die Uebernahme von einem Viertel des auf 824 000 M. 
veranschlagten Aufwandes für die Herstellung von Hochwasser-Dammanlagen an der oberen 
Donan zwischen Lauingen und Donauwörth zur Fernhallung schädlicher Ueberschwemmungen 
seine Fürsorge für die Verbesserung der wirthschaftlichen Verhältnisse der im dortigen 
Innndationsgebiete gelegenen Gemeinden bewährt. 
Unter Genehmigung der dießbezüglichen Beschlüsse des Landrathes sprechen Wir dem- 
selben Unsere besondere Anerkennung der von ihm bethätigten Förderung des für die 
betheiligten Gemeinden wichtigen und bedeutsamen Dammban-Unternehmens hiemit aus. 
9. Den Interessen der Landeskultur hat der Landrath durch entsprechende Erhöhung 
der für den kulturtechnischen Dienst bestimmten Mittel Rechnung getragen. Diesen Beschlüssen, 
welche geeignet erscheinen, die Durchführung einer größeren Zahl von nützlichen Kultur- 
unternehmungen im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg wesentlich zu erleichtern, 
ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm die 
wohlgefällige Anerkennung seiner einsichtsvollen, eifrigen und ersprießlichen Förderung der 
gesammten Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 23. Juni 1894. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. u. Rirdel. Frhr. v. Feilizsch. IDr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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