Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

M 33. 507 
Nr. 13067II. 
Bekanntmachung, Wiederbesetzung des Forstamtes Perlach betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerialsorstabtheilung. 
Im Unmru Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern 
Verweser, haben unter'm 4. Juli ds. Is. allergnädigst zu bestimmen geruht, daß be- 
ginnend mit dem 1. August ds. Is. der Sitz des k. Forstamtes Perlach von Fasanengarten 
in die Stadt München verlegt werde und daß das seitherige Forstamt München die 
Bezeichnung „Forstamt München Nord“, das bisherige Forstamt Perlach aber die Be- 
zeichnung „Forstamt München Süd“ zu führen habe. 
München, den 5. Juli 1894. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Schneider. 
Jr. 12318. 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
+K. Staatsministerium des Innern und fl. Kriegsministerium. 
Im Hinblicke auf § 90, 3 der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 
19. Januar 1889 folgt Abdruck des einschlägigen Gesammtverzeichnisses der Lehranstalten, 
welches als Anhang zu Nr. 27 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom 29. Juni ds. JIs. 
veröffentlicht wurde. 
München, den 8. Juli 1894. 
Frhr. v. Feilihsch. Frhr. v. Asch. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
88“
	        
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