Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

Hi 
eseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
/* 39. 
Mäünchen, den 17. September 1894. 
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordunng vom 11. September 1894, die Schulordnung für die Nealschulen im 
Königreiche Bayern betreffend. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Schulordnung für die Realschulen im Königreiche 
Bayern betreffend. 
Im Uaumen Seiner Majestät des Känigs. 
1 
von Gottes Gnaden Königlicher Hrin) von Gayern, 
Regent. 
Wir haben von dem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten die bezüglich der Ordnung der Realschulen des Landes bisher geltenden Vorschriften 
einer Revision unterstellen lassen und hienach der in der Anlage beigefügten „Schulordnung 
für die Realschulen im Königreiche Bayern“ Allerhöchst Unsere Genehmigung ertheilt. 
Hiebei verordnen Wir, was folgt: 
1. Diese Schulordnung für die Nealschulen tritt mit dem Beginne des Schul- 
jahres 1894/95 in Wirksamkeit. 
98
	        
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