Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

556 
810. 
Französische Sprache. 
1. Das zu erstrebende Lehrziel ist: 
a) Sicherheit im Verstehen eines angemessenen französischen Textes; 
b) Korrektheit im schriftlichen Gebrauch des Französischen; 
) ein gewisser Grad von Raschheit im Auffassen des Gesprochenen, verbunden mit 
einiger Fertigkeit im freien mündlichen Ausdruck. 
Insbesondere ist auch die Erwerbung einer reinen und richtigen Aussprache anzustreben. 
2. Zur Erreichung dieses Lehrzieles dienen: 
a) eine in allen Klassen betriebene Lektüre, zu der in den unteren Klassen das Lehr- 
buch oder eine Chrestomathie, in den beiden oberen Klassen passende Ausgaben französischer 
Literaturwerke benützt werden, z. B. Michaud (Histoire de la premiere croisade), 
Galland (Histoire d’Ali Baba), Kavier de Maistre (La jeune Sibcrienne), 
Ségur (listoire de Napoléon et de la grande armée), Souvestre (Au coin 
du leu, L'eclusier de Pouest), La Fontaine (Fables), Racine (Athalie) oder 
eine passende poetische Anthologie; 
b) die auf induktivem Wege zu erwerbende Kenntniß der wesentlichsten Gesetze der 
Grammatik, die in den unteren Klassen aus den Beispielen und Uebungen des Lehrbuches, 
in den beiden oberen vermittelst der Uebersetzung zusammenhängender deutscher Stücke in's 
Französische erworben wird; 
) die regelmäßige Uebung im Schreiben von Diltaten, die von der ersten Klasse 
(eventuell mit Einzelsätzen beginnend) in immer steigender Schwierigkeit bis zur sechsten 
Klasse fortgesetzt werden. 
3. Wird nach vorgenommener Korrektur des Geschriebenen der in den Diktaten ge- 
botene Stoff durch passende Fragen von Seiten des Lehrers, die der Schüler (Anfangs mit 
den Worten des Diktats, später in freierer Weise) französisch zu beantworten hat, satzweise 
durchgesprochen, so wird durch diese Uebung mit der Zeit einige Fertigkeit im mündlichen 
Ausdruck erreicht. 
4. Es empfiehlt sich, zu diesem Zwecke den Stoff der Diktate vorzugsweise der er- 
zählenden Stilart zu entnehmen. Ferner lassen sich Sprechübungen durch Abfragen des 
Inhalts eines durchgenommenen deutschen Uebungsstückes mit zusammenhängendem Inhalt 
anstellen. 
Der grammatische Lehrstoff, bei welchem absolute Vollständigkeit keineswegs anzustreben 
ist, vertheilt sich folgendermaßen auf die einzelnen Klassen: 
5. Erste Klasse: Die Formenlehre mit Ausschluß der unregelmäßigen Verba und 
der schwierigeren Regeln über die Personalpronomina.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.