Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

I. 39. 559 
§ 14. 
Arithmetik und Mathematik einschließlich der darstellenden Geometrie. 
1. Der Arithmetikunterricht umfaßt die vier Grundrechnungsarten mit ganzen und ge- 
brochenen Zahlen, die Schlußrechnungen sowie die geometrischen Proportionen mit Anwendung 
auf das bürgerliche, insbesondere das kanfmännische Geschäftsleben. 
2. Vor Allem ist auf das richtige Verständniß der Operationen und Rechuungsmethoden 
hinzuwirken. Durch vielfache Uebungen ist die unerläßliche Gewandtheit der Schüler im 
Rechnen zu erzielen. Das Kopfrechnen ist in allen Klassen zu betreiben. 
3. Der Unterricht in der Mathematik erstreckt sich auf die Elementarmathematik ein- 
schließlich der Elemente der darstellenden Geometrie. 
4. Der Zweck des Unterrichtes ist die Entwicklung des Denk= und Vorstellungs-= 
vermögens, welche einerseits durch klare Darlegung der Theorie, andererseits durch selbstständige 
Lösung mathematischer Aufgaben auf dem Wege der induktiven Methode erreicht werden 
soll. Zu dem Ende ist nach Durchnahme eines Abschnittes der Theorie die Anwendung 
derselben durch zahlreiche Beispiele einzuüben. Was insbesondere den Unterricht in der dar- 
stellenden Geometrie betrifft, so muß bei Ertheilung desselben mit allem Eifer auch dahin 
gestrebt werden, daß die Schüler von allen hiebei in Betracht kommenden räumlichen Ge- 
bilden eine klare Anschauung erhalten. 
Der Lehrstoff vertheilt sich auf die einzelnen Klassen wie folgt: 
5. Erste Klasse: Die vier Grundrechnungsarten mit ganzen unbenannten und 
benannten Zahlen. Einfache Schlußrechnungen. Zerlegung in Faktoren. Primzahlen. 
Theilbarkeit. Theiler und Vielfache. Die Elemente des Bruchrechnens. 
6. Zweite Klasse: Vervollständigung des Rechnens mit gewöhnlichen Brüchen. 
Dezimalbrüche. Erklärung der gebräuchlichsten Maaße, Gewichte und Münzen. Anwendung 
auf Beispiele aus dem praktischen Leben. 
7. Dritte Klasse: Arithmetik: Aufgaben der zusammengesetzten Schlußrechnung. 
(Gesellschafts-, Theilungs-, Mischungs= und Prozent-Rechnung). 
Geometrie: Grundbegriffe. Winkel. Parallellinien. Dreiecke und ihre Kongruenz. 
Haupteigenschaften des Kreises. Geometrischer Ort. Einfache Konstruktionen. Das Viereck 
und seine Arten. Vielecke. Gleichheit geradlinig begrenzter Figuren. 
8. Vierte Klasse: Arithmetik: Geometrische Proportionen und deren Anwendung 
auf Beispiele aus dem bürgerlichen, namentlich kaufmännischen Geschäftsleben. — Sobald 
es der Unterricht in der Algebra gestattet, sollen die Proportionen mit Buchstaben wiederholt 
und ihre Sätze allgemein begründet werden. 
Algebra: Die vier Grundrechnungen mit allgemeinen Größen. Potenzen mit ganzen 
positiven Exponenten. Umformung algebraischer Ausdrücke. Qnadrat= und Kubikwurzeln 
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