Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

I. 39. 563 
gegründeten linearen Verzierungen als Basis des Unterrichtes zu dienen. Mit talentvollen, 
in der Ornamentik schon hinreichend geübten Schülern kann zum Zeichnen von Theilen des 
menschlichen Körpers übergegangen werden. Das geometrische Zeichnen ist unter anderem 
auch zu Verzierungen à la grecqcluc, zu parketbodenartigen Mustern und gothischem Maaß- 
werk und in den oberen Klassen auch zu allgemein bildenden architektonischen Vorwürfen, 
wie Säulenordnungen, Bogenstellungen u. s. w. zu verwenden. 
3. Soweit nur immer möglich, ist das System des Massenzeichnens in Anwendung 
zu bringen Der Lehrer wird entweder an der Schultafel oder auf großen Papierbogen 
vorzeichnen und dabei sowohl den Gegenstand als auch die Manier, ihn zu entwerfen und 
zeichnerisch weiter zu behandeln, erläutern. Außerdem werden Wandtafeln und wo möglich 
auch große Draht-, Holz-, Pappe= oder Gyps-Modelle zum gemeinschaftlichen Zeichnen 
benützt. In den oberen Klassen sind für das Freihandzeichnen Vorlagen und die vom 
k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten den Austalten über- 
lassenen Gypsmodelle zu verwenden. 
4. Unerläßlich ist die Erläuterung an der Schultafel bei allen Konstruktionen aus der 
Geometrie und Projektionslehre, bei letzterer unter Benützung von Modellen. 
5. Uebungen im Tuschen und in Behandlung mit Farbe sind keineswegs ausgeschlossen, 
doch nur solchen Schülern zu gestatten, welche die Umrisse bereits richtig und genau wieder- 
geben können. Es soll überhaupt nicht das eigentliche Malen betrieben werden, wohl aber 
das Eindecken von Flächen mit verschiedenen passenden Farben und das Tuschen einfacher 
Körper. Ebenso kann das Schraffiren von Flächen an passender Stelle angewendet und in 
der sechsten Klasse zum Schattiren der nach Gyps gezeichneten Ornamente übergegangen werden. 
6. Ueber Reinhaltung der Zeichnungen, Auswahl und Behandlung der Farben, der 
Zeichengeräthe und der Instrumente sollen die Schüler rechtzeitig und gemeinsam belehrt werden. 
Der Lehrstoff vertheilt sich auf die einzelnen Klassen wie folgt: 
7. Erste Klasse: Freihandzeichnen: llebungen im Zeichnen von geraden und 
krummen Linien und daraus gebildeten geometrischen Figuren. Leichteste Ornamente. 
8. Zweite Klasse: Freihandzeichnen: Zeichnen von Ornamenten, antiken 
Vasen u. dergl. nach Wandtafeln und Vorlagen. 
9. Dritte Klasse: In den fünf ersten Monaten des Schuljahres ausschließlich Frei- 
handzeichnen und zwar Zeichnen von Körpern mit ebenen Flächen nach Modellen, sowie 
von Ornamenten nach leicht erhabenen Gypsabgüssen in reinen Umrissen. In den letzten 
fünf Monaten des Schuljahres werden zugleich die Elemente des Linearzeichnens gelehrt, 
nämlich das Auftragen, Theilen und Messen gerader Linien, Winkel und ebener Figuren. 
Benützen des Maßstabes.
	        
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