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Abdruck.
– Bekanntmachung.
In dem Verzeichniß derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage I) der Anstellungs=
grundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882 aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als
Anstellungsbehörden anzusehen sind (Central-Blatt 1886 S. 306), wird der durch die Bekannt-
machungen vom 29. November 1889 (Central-Blatt S. 579) veröffentlichte, unter dem 17. März
1892 (Central-Blatt S. 158) berichtigte, auf die Marineverwaltung bezügliche Abschnitt durch nach-
stchende Zusammenstellung ersetzt:
Nummer .
Sdes Bezeichnung Bezeichnung
Sie u- der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die Bemerkungen.
zeich- » ·
nisses, Stellen vorhanden sind. Anmeldungen zu richten sind.
Anlage D.
Marine-Verwaltung.5)
Die Gesuche um Anstellung bei allen nachstehend nicht besonders aufgeführten Behörden sind an
die betreffende Behörde selbst zu richten.
Oberste Marinebehörden zu
Berlin:
J. Kanzleibeamte, Hausinspektor, Boten-
meister, Kanzlei= und Hausdiener, Der Staatssekretär des Reichs-
Pförtner. Marine-Amts zu Berlin.
III. Drucker.
Kommando der Marinestation
der Ostsee zu Kiel bezw. der
Nordsee zu Wilhelmshaven:
III. Gerichtsaktuare, Küster. Das betreffende Stations-Kom-
mando zu Kiel oder Wilhelms-
haven.
Seewarte zu Hamburg, Ob-
servatorinm zu Wilhelms-
haven und Chronometer-Ob-
servatorium zu Kiel:
I. Büreaudiener. Seewarte bezw. Observatorien.
Lootsen und Seezeichenwesen:
III. Maschinisten,
—Leuchtthurmwärter,
JNebelsignalwärter.
Der Staatssekretär des Reichs-
Marine-Amts zu Berlin.
Lvotsenkommando an der Jade:
—Lootsensekretär, Der Staatssekretär des Reichs-
XMaterialienverwalter. Marinc-Amts zu Berlin.
*) Die mit einem X bezeichneten Siellen sind solche, bei welchen Unterofsiziere der Marine vor Unter-
offizieren bes Landheeres zu berücksichtigen sind.