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dieselben, sowie für deren Hinterbliebene durch das K. Staatsministerium der Justiz
im Benehmen mit dem K Staatsministerium der Finanzen.
Gegeben zu Berchtesgaden, den 16. Oklober 1894.
Luitpold,
Prinz von Gayern,
des Königreiches Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Leaurod.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrath v. Heller.
JNr. 53621l.
Bekanntmachung, die Bahnordunng für die Nebencisenbahnen Bayerns betreffend.
K. Staatsministerium des Kgl. hauses und des eußern.
Auf die am 25. Oktober ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Selb Buhn-
hof — Selb Stadt mit Flügelbahn zur Ludwigsmühle finden die Bestimmungen der
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns vom
10. Dezember 1892 (Gesetz= und
Verordnungs-Blatt 1892 S. 912 ff.) Anwendung.
München, den 25. Oktober 1894.
In Vertretung:
Ziaatsrath v. Mayher.
Staatsdienst-Nachricht.
Im UAamen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 21. Oktober ds. JIs.
allergnädigst bewogen gefunden, nach Maßgabe
des Tit. II § 18 der Versassungsurkunde den
im zeitlichen Ruhestande befindlichen k. Le-
gationsrath Friedrich Graf vom 1. Novem-
ber ds. Is. an zu reaktiviren und auf seine
frühere Stelle im Staatsministerium des Kö-
niglichen Hauses und des Aeußern zu berufen.
Der General-Sekretär:
Frhr. v. Völderndorff.
Ordens-Verleihung.
Im Unmen Seiner Majestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 13. Oktober ds. Js.
allergnädigst bewogen gefunden, dem kaiserlich
deutschen Oberlandesgerichtsrathe a. D., Ludwig
Grafen von Marogna, den Verdienstorden
vom heiligen Michael II. Klasse mit Stern
zu verleihen-