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tz und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
M 43.
x München, den 30. Oktober 1894.
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Bekauntmachung vom 29. Oktober 1894, Ernenerung der Meldungen. der in den Bewerberverzeichnissen der
Behörden ausgeführten Militäranwärter betreffend. — Ordens-Verleihung.
Nr. 19010.
Bekanntmachung, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden
aufgeführten Militäranwärter betreffend.
fl. Staatsministerinm des Innern und K. Kriegsministerium.
Unter Bezugnahme auf § 15 der Anstellungsgrundsätze wird darauf aufmerksam gemacht,
daß zur Vermeidung der Streichung in den Bewerberverzeichnissen die Wiederholung der
Meldung der vor dem 1. Januar 1894 in denselben vorgemerkten Militäranwärter durch
letztere bis zum 1. Dezember 1894 bei den betreffenden die Verzeichnisse führenden Behörden
zu bewerkstelligen ist.
Hiebei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen wesentlichen
Verhältnissen etwa eingetretenen Aenderungen anzugeben und ist die Richtigkeit der
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