Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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tz  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

M  43.

x  München,  den  30.  Oktober  1894.
3  n  h  al  t

Bekauntmachung  vom  29.  Oktober  1894,  Ernenerung  der  Meldungen.  der  in  den  Bewerberverzeichnissen  der
Behörden  ausgeführten  Militäranwärter  betreffend.  —  Ordens-Verleihung.

 

Nr.  19010.

Bekanntmachung,  Erneuerung  der  Meldungen  der  in  den  Bewerberverzeichnissen  der  Behörden
aufgeführten  Militäranwärter  betreffend.

fl.  Staatsministerinm  des  Innern  und  K.  Kriegsministerium.

Unter  Bezugnahme  auf  §  15  der  Anstellungsgrundsätze  wird  darauf  aufmerksam  gemacht,
daß  zur  Vermeidung  der  Streichung  in  den  Bewerberverzeichnissen  die  Wiederholung  der
Meldung  der  vor  dem  1.  Januar  1894  in  denselben  vorgemerkten  Militäranwärter  durch
letztere  bis  zum  1.  Dezember  1894  bei  den  betreffenden  die  Verzeichnisse  führenden  Behörden
zu  bewerkstelligen  ist.

Hiebei  sind  die  in  den  Familien-,  Vermögens-,  Gesundheits=  und  sonstigen  wesentlichen
  Verhältnissen  etwa  eingetretenen  Aenderungen  anzugeben  und  ist  die  Richtigkeit  der

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