Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

setz- und Verordunngs -Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
W 49. 
München, den 19. Dezember 1894. 
Inhalt: 
Königlich Mler höchste Verordnung vom 18. Dezember 1894, die Berechnung der Verpflegskostenrückersätze 
bei den Strafanstaltsverwaltungen betreffend. — Bekanntmachung vom 6. Dezember 1894, den Vollzug des 
Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 betreffend. — Bekanntmachung vom 18. Dezember 1894, die 
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Boyerns betreffend. — Bekanntmachung vom 16. Dezember 1894, 
die Abänderung der provisorischen Schifffahrts= und Floßordnung für die Donau innerhalb des bayerischen 
Staatsgebietes betreffend. — Königlich Ellehöchlte e den Fefltaat Seiner Königlichen Hoheit 
des Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayerr betrefsend. — Hofdienst-Nachrichten. — Königlich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
  
  
Nr. 23298. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Berechnung der Verbslegskostenrädkersite bei den 
Strafanstaltsverwaltungen betreffend 
Im Namen Seiner Miajestät des Königs. 
Zlitpol!, 
von Gottes Smahm Eöniglicher Mim von Lanen, 
Regent. 
Wir haben die Bestimmungen bezüglich der Berechnung der Verpflegskostenrückersätze 
bei den Strafanstaltsverwaltungen einer Revision unterstellen lassen und finden Uns be- 
wogen, hierüber zu verordnen, was folgt: 
§ 1. 
Die Kosten, welche für die Vollziehung von Freiheitsstrafen in den Zuchthäusern und 
Gefangenanstalten, sowie im Zellengefängnisse Nürnberg zu erheben sind, werden für Kopf 
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