Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

Wittwen und Waisen —Zuchthäuser. 9 
Witiwen und Waisen. Vermögensstand des 
Militär-Wittwmen und Waisensonds für das 
Etatsjahr 1892/93. 9—11. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung über die 
Beiträge zur Gendarmerie Wittwen und 
Waisen Pensionskasse und über die Pensionen 
der Witimen und Waisen der Gendarmerie 
mannschaften. 79—83. 
Würden. Verleihung der Würde eines erb 
lichen Reichsrather der Krone Bayern. 272. 
1 
Zeugen. Ladung und Vernehmung öffentlicher 
Beamten oder Bediensteten als zengen in 
Civil,, Straf, Verwaltungs und Verwalt- 
ungsrechts Sachen. 547. 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung 
zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. Siehe 
„Einjährig Freiwilliger Militärdienst“ und 
„Militärwesen“. 
Zuchthäuser. Königlich Allerhöchste Verorde 
nung, die Berechnung der Verpflegskosten 
rückersätze bei den Strafanstaltsverwaltungen 
betr. 613—614.
	        
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