Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

7. 115 
I. c) Wenn diese Präparate in Ballons, Flaschen odür Kruken verschickt 
werden, so missen dic Behäller dicht verschlossen, wohl verpackt und 
in besondere, mit starken Vorrichtungen zum bequemen Handbaben ver- 
schene Gelässc oder gellochtene Körbe eingeschlossen sein. 
(#) Wenn die Versendung in Metall., Hlolz- oder Gummibehältern er- 
lolgt, so miissen die Behälter vollkkommen dicht und mit guren Vor- 
schlüssen verschen scin. 
2. Die aus Terpeintinöl oder Petroleumnaphta und Harz bereiteten übclriechenden 
Präparatc dlürlen nur in oflenen Wagen befördert werden 
3Wegen der Zusammenpackung mit anderen CGegensländen vergleiche 
Nr. XXXV. 
La. 
(1) Gefettete Eisen= und Stahlspähne (Dreh-, Bohr= und dergleichen Spähne) 
und Rückstände von der Reduktion des Nitrobenzol aus Anilinfabriken werden, 
sofern sie nicht in luftdicht verschlossenen Behältern aus starkem Eisenblech verpackt zur Auf- 
gabe gelangen, nur in eisernen Wagen mit Deckeln oder unter Deckenverschluß befördert. 
(2) Aus dem Frachtbriefe muß ersichtlich sein, ob die Eisen= oder Stahlspähne gefettet 
sind oder nicht, andernfalls werden sie als gefettet behandelt. 
LI. 
Mirt Feit oder Oel geiränktes Papier, sowie Hülsen aus solchem 
werden nur in bedeckt Lebauten oder in ollenen Wagen unter Deckenverschluss 
befördert. 
LII. 
Stalldünger, sowie andere Fäkalien und Latrincnstosse werden nur 
in Wagenladungen und unter nachstehenden weiteren Bedingungen zur Be— 
sörderung angenommen: « 
. Die Beladung und Entladung haben Absender und LEmplänger zu be- 
wirken, welchen auch die jedeswalige Reinigung der Ladestellen nach 
Massgabe der von der Verwaltung getrollenen Anordnung obliegt. 
Trockener Stalldiunger in losem Zustande wirch in ollenen Wagen mir 
Deckenverschluss befördert, welchen der Abscnder zu beschallen hat. 
Andere Fäkalien und Latrinenstoffe dürlen, solern nicht besondere Ein- 
richtungen für deren TPransport bestchen, nur in ganz festen, dicht ver- 
Schlossenen Gelässen und auf offenen Wagen, oder in Kesselwagen be- 
fördert werden. In jedem Falle sind Vorkchrungen zu treflen, welche 
das Herausdringen der Masse und der Flüssigkeit verbindern und die 
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