Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

eh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
München, den 16. Januar 1895. 
In ha alt: 
Belanntmachung vom 11. Jannar 1895, Abänderung der Volizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf 
dem Rhein betreffend. — Bekanntmachung vom 12 Jannar 1895, Gebührentarif für die Prüfung und 
Stempelung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen betreffend. — Hofdienst Nachricht. Ordens- 
Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Königlich 
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Würde. Staatodieust · Nachricht. 
  
Nr. 2911. 
Bekanntmachung, Abänderung der Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf dem 
Nhein betreffend. 
fl. Staatsministerien des fgl. Hauses und des Keußern, der Justiz und des Innern. 
Zufolge Allerhöchster Ermächtigung wird die nachstehende, zwischen den Rheinuferstaaten 
vereinbarte Abänderung der Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf dem Rhein 
(Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1887 Nr. 45) mit dem Beifügen bekannt gegeben, daß 
dieselbe vom 1. Februar 1895 an in Kraft tritt: 
Art. XVII erhält folgende Fassung: 
Sobald der Wasserstand auf der Strecke unterhalb St. Goar bis auf 1,3 m am 
Cölner Pegel und auf der Strecke oberhalb St. Goar bis auf 1 m am Mainzer Pegel 
gefallen ist, ist die Ausübung der Dampfsschleppschifffahrt zur Nachtzeit gänzlich untersagt. 
München, den 11. Jannar 1895. 
Dr. rhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. örhr. v. Leourod. 
Der General-Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff. 
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