Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1883. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1893 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1895. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberbayern beträgt für das Jahr 1895 
8437274 M, wovon ein Steuerprozent auf 84 372 Z4 74 4 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1895. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages durch den Landrath erfolgten Anträge und 
Beschlüsse ertheilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes, den Zuschuß aus Kreisfonds an das bayerische 
Lehrerwaisenstift für das Jahr 1895 auf 600 -JX unter der Bedingung zu erhöhen, daß 
die den bisherigen Betrag von 343 „X übersteigende Summe von 257 X¾ ausschließlich 
dazu verwendet werde, die Bezüge der dem Kreise Oberbayern angehörigen Waisen, deren 
Väter nicht Mitglieder des bayerischen Volksschullehrervereines waren, auf die Höhe der 
Bezüge der Waisen zu bringen, deren Väter dem genannten Vereine angehörten, ertheilen 
Wir Unsere Genehmigung. 
2. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Regelung der Gehalts= und Pensions- 
verhältnisse der nichtpragmatischen Kreisbediensteten und des weiblichen Lehrpersonals der 
Seminarübungsschule sowie der Anstalts Hilfslehrerin der Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt in 
München haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen hiewegen auf 
die Entschließung der k. Staatsministerien des Innern beider Abtheilungen und der Finanzen 
vom 31. Jannar d. Is. Nr. 1207. Wir sprechen aber gerne noch dem Landrathe für 
diese wohlwollende Berücksichtigung des nichtpragmatischen Personals der Kreisgemeinde 
Unsere besondere Anerkennung aus. 
3. Bezüglich der wiederholten Bitte des Landrathes um Uebernahme der Dotation der 
Kreis-Lehrerinnenbildungs-Anstalt in München auf Centralfonds, sowie um Gewährung von
	        
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